Überfall auf EPT Berlin
Bereich: In den Nachrichten
gestartet: 17.03.2010 14:50 von Chekov
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Chekov | 17.03.2010 14:50 | 194.25.185.146
Der spektakuläre Überfall auf das Pokerturnier in Berlin ist nahezu aufgeklärt: Der bereits gefasste Täter hat in Vernehmungen die Namen seiner Komplizen genannt. Alle drei sind auf der Flucht - aber bereits polizeilich bekannt.
Dabei handelt es sich um die 20-jährigen Ahmad el Awayti und Mustafa Ucarkus sowie den 19-jährigen Jihad Chetwie, die nun mit Haftbefehl gesucht werden. Alle drei sind bereits in der Vergangenheit mit verschiedenen Delikten auffällig geworden - darunter Diebstahl, Raub und Körperverletzung. Der "Flow" wird dann erreicht, wenn sich die Anforderungen, die eine Situation stellt, und die eigenen Fähigkeiten im Gleichgewicht befinden, sodass man zu jedem Zeitpunkt das Gefühl von Kontrolle besitzt.
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Chewbacca | 17.03.2010 14:54 | 217.224.43.135
Ahmad el Awayti
Mustafa Ucarkus Jihad Chetwie Ist Dir ein Kanarienvogel über die Tastatur gelaufen, oder ist dass dein Ernst "Hub- vor Wohnraum"
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Chekov | 17.03.2010 15:07 | 194.25.185.146
Berlin ... das müssen Sorben sein!
Der "Flow" wird dann erreicht, wenn sich die Anforderungen, die eine Situation stellt, und die eigenen Fähigkeiten im Gleichgewicht befinden, sodass man zu jedem Zeitpunkt das Gefühl von Kontrolle besitzt.
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ScaryJack | 17.03.2010 20:56 | 84.58.42.196
Ist Dir ein Kanarienvogel über die Tastatur gelaufen ROFL!!!! |
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Chekov | 18.03.2010 10:10 | 194.25.185.146
Jihad Chetwie (19), Deutscher türkischer Abstammung. Der Boxer ist wegen Raubs und Körperverletzung polizeibekannt. Und Mustafa Ucarkus (20). Der Türke aus Berlin-Neukölln wird wegen Roheitsdelikten und schweren Raub als Intensivtäter geführt. Bis April 2009 soll er in Haft gewesen sein, weil er 2006 mit zwei Komplizen einen Mann lebensgefährlich verletzt hatte.
--- Da frage ich mich doch, warum wir uns als Gesellschaft ausländische Intensivtäter leisten. Jihad ist unser Problem - Mustafa aber hätte seit längerem wieder das Land gehört, dessen Staatsbürger er ist! § 53 (AusenthG) Zwingende Ausweisung Ein Ausländer wird ausgewiesen, wenn er 1. wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist oder wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu mehreren Freiheits- oder Jugendstrafen von zusammen mindestens drei Jahren rechtskräftig verurteilt oder bei der letzten rechtskräftigen Verurteilung Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist, 2. wegen einer vorsätzlichen Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz, wegen Landfriedensbruches unter den in § 125a Satz 2 des Strafgesetzbuches genannten Voraussetzungen oder wegen eines im Rahmen einer verbotenen öffentlichen Versammlung oder eines verbotenen Aufzugs begangenen Landfriedensbruches gemäß § 125 des Strafgesetzbuches rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von mindestens zwei Jahren oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist oder 3. wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt und die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. --- Wen bitte interessiert denn 2. und 3.? Auf schweren Raub alleine steht eine Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Ok, Jugendstrafe ... schwere Kindheit ... aber sollte das nicht in summa langsam reichen? Offenbar nutzt Mustafa seine Chancen nicht, ein wertvolles Mitglied unserer Gesellschaft zu werden - er muss ja nicht mal wertvoll sein! Es würde ja reichen, wenn er sich halbwegs an die Regeln hält - Deutschland verlangt wirklich nicht viel! Der "Flow" wird dann erreicht, wenn sich die Anforderungen, die eine Situation stellt, und die eigenen Fähigkeiten im Gleichgewicht befinden, sodass man zu jedem Zeitpunkt das Gefühl von Kontrolle besitzt.
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